Rechtsanwalt für Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt alle rechtlichen Belange von Bürgern gegenüber dem Staat. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.

"In Europa ist Deutschland der größte Sozialstaat. Das Sozialrecht als solches ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und soll vor allem das Existenzminimum der in Deutschland lebenden Bevölkerung sicherstellen. Es ist umfassend und für einen Nichtjuristen nur sehr schwer zu verstehen. Dies liegt insbesondere daran, dass der Bürger im Sozialrecht, aufgrund der Zuordnung zum öffentlichen Recht, sich oftmals in einem typischen Über- und Unterverhältnis befindet."

Sowohl Leistungsbeziehern als auch Leistungserbringern Hilfe und Lotse durch die sich ständig wandelnden sozialrechtlichen Vorschriften zu sein, ist gerade Aufgabe des Fachanwalts für Sozialrecht. Dieser Aufgabe komme ich in folgenden Bereichen des Sozialrechts gerne nach:

„Wer von einer sozialen Ordnung träumt, muss auch eine Kultur schaffen, die jenseits der Ungleichheit Brücken baut. Respekt muss man lernen, man kann keinem befehlen, einen anderen Menschen zu respektieren.”

Richard Sennett, Ich habe einen Traum, Die Zeit Nr. 51 vom 12. 12. 2002

Ihr Fachanwalt

Mirko Koch

Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht.
Ich bin für Sie da- bei Fragen kontaktieren Sie mich
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Sozialrecht - Hier kann ich Ihnen helfen

Dieser Bereich des deutschen Rechts umfasst viele verschiedene Schwerpunkte. Unsere Kanzlei konzentriert sich daher auf die untenstehenden Teilaspekte besonders, sodass wir Ihnen zügig und kompetent unsere Dienste anbieten können.

Sozialrechtsbereich GesetzTrägerAufgaben
Ausbildungsförderung BAföG
Amt für Ausbildungsförderung bei Stadt bzw. Kreisverwaltung; Universitäten
Individuelle Förderung von Schul- und Hochschulausbildung
Kontakt
Arbeitsförderung SGB III
Agentur für Arbeit
Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Eingliederung Behinderter; Arbeitslosengeld; Insolvenz-, Kurzarbeitergeld, Gründungszuschuss
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Grundsicherung für „erwerbsfähige Hilfebedürftige” SGB II
Agentur für Arbeit; Kreise; kreisfreie Städte
Arbeitslosegeld II, Zuschlag, Sozialgeld, Unterkunftskosten
Kontakt
Gesetzliche Krankenversicherung SGB V
Krankenkassen (AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK)
Krankenbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit; Rehabilitationsmaßnahmen; Beitrags- und Mitgliedschaftsrechte und -pflichten
Kontakt
Leistungserbringer – Krankenversicherung SGB V, ZulassungsVO, KHG, BPflSatzVO
Kassen(zahn-) ärztliche Vereinigung; Krankenkassen (-verbände)
Zulassung, Qualitätssicherung, Vergütung von Vertrags(zahn)ärzten, Krankenhäusern, Heil- und Hilfsmittelerbringern, Pflegediensten, Psychotherapeuten
Kontakt
Pflege SGB XI, BSHG, HeimG
Pflegekassen, Sozialamt, Heimaufsicht
häusliche und stationäre Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, einschließlich private Pflegeversicherung; Recht der Leistungserbringer (Pflegedienste, -heime, Pflegestützpunkte)
Kontakt
Gesetzliche Rentenversicherung SGB VI
Deutsche Rentenversicherung
Medizinische und berufliche Rehabilitation; Renten wegen Alters, teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung und wegen Todes
Kontakt
Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII
Berufsgenossenschaften; Unfallkassen
Prävention, Heilbehandlung; Arbeitsunfall/Berufskrankheit; Rehabilitation, Verletztengeld, Verletztenrenten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Hinterbliebenenrenten
Kontakt
Rehabilitation SGB IX
Querschnittsaufgabe betr. alle Sozialleistungsträger einschl. Sozialhilfe
Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen; Rehabilitationsträger, Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
Kontakt
Grundsicherung §§ 41 ff. SGB XII
Sozialhilfeträger bei Stadt/Landkreis
Grundsicherung an voll Erwerbsgeminderte und im Alter in Höhe des Regelsatzes + Mehrbedarf + Unterkunftskosten + Beiträge für KV, PV – nach Bedarf
Kontakt
Sozialversicherung der Landwirte KVLG, SGB VII, ALG
andwirtschaftliche Krankenkasse; Berufsgenossenschaft; Alterskasse
Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung; Rehabilitation; Altersgeld für Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige; Hinterbliebenenrenten; Erwerbsminderungsrenten
Kontakt
Sozialversicherung der Künstler KSVG i. V. m. SGB V, SGB VI, SGB XI
Kranken- und Pflegekasse; Deutsche Rentenversicherung Bund
Versicherungspflicht; Leistungen der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII
Jugendamt bei Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung
Förderung der Erziehung, Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen; Beratung
Kontakt
Schwerbehindertenrecht §§ 68 ff. SGB IX; VersorgungsmedizinVO
Versorgungsamt, Integrationsamt, Agentur für Arbeit
Feststellung von Behinderungen (Grad der Behinderung – GdB) und Nachteilsausgleichen; Kündigungsschutz; Teilzeitarbeit für Schwerbehinderte
Kontakt
Soziale Entschädigung BVG, SVG, ZDG, OEG, InfektionsschutzG
Versorgungsamt
Heilbehandlung, Beschädigtenrenten und Berufsschadensausgleich bei Gesundheitsschäden von Kriegsopfern, Soldaten, Zivildienstleistenden, für Opfer von Gewalttaten und Impfschäden; Hinterbliebenenversorgung
Kontakt
Wohngeld, WohngeldG
Stadt- bzw. Kreisverwaltung
Zuschuss zur Miete; Lastenzuschuss für Eigentümer zur Beschaffung von „angemessenem Wohnraum”. Einkommensabhängig
Kontakt
Sozialhilfe SGB XII
Sozialamt bei Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung; Landeswohlfahrtsverband
Hilfe zum Lebensunterhalt; Kranken-, Mutterschafts-, Alten-, Pflegehilfe, Eingliederungshilfe; Unterhaltsregress
Kontakt
Kindergeld EStG, BKGG
Agentur für Arbeit (Kindergeldkasse)
Kindergeld, Freistellung des Existenzminimums durch Kinderfreibetrag im Steuerrecht
Kontakt
Elterngeld, Elternzeit BEEG
nach Landesrecht verschiedene Stellen
Gewährung von Elterngeld und Elternzeit; Arbeitsplatzschutz
Kontakt

Falls Sie bezüglich einem oder mehreren genannten Punkten meine Interessenvertretung benötigen,
freue ich mich über Ihre Beratungsanfrage.

Weitere wichtige Informationen

Referenzverfahren

Machen Sie sich einen Eindruck meiner Leistungsbilanz und sehen Sie interessante Fälle in denen ich meine Mandanten vertreten habe.

Kosten

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie sich die Kosten eines Rechtsanwalts zusammensetzen. In den meisten Fällen lohnt sich bereits das von mir angebotene kostenfreie Erstgespräch. Rufen Sie an.

Kontakt

Wir sind für Sie da. Wenn Sie ein Anliegen haben, dann kontaktieren Sie uns einfach und wir vereinbaren einen Termin. Egal ob Telefon, E-Mail oder Skype.

Die Kanzlei

Anwaltskanzlei Mirko Koch Friedrich Ebert Str. 12
59425 Unna

Tel.: 02303 / 2655
Fax: 02303 / 16379
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Öffnungszeiten

Mo-Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung, in Eilfällen auch sofort!

Auch auf Xing teile ich Mitteilungen und Berichte rund um juristische Themen meiner Fachgebiete.

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