Überbrückungshilfe III mit Rechtsanwalt beantragen

2021-02-03 13:49:36

 

Sie erleiden während der Corona Pandemie Umsatzeinbußen von mind. 30 % im Monat?
Dann beantragen Sie mit meiner Hilfe die Überbrückungshilfe 3, um bis zu 90 % Ihrer monatlichen Fixkosten vom Staat erstattet zu bekommen. Ich stehe bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten.

Überbrückungshilfe 3 – was wurde verbessert?
Bund und Länder lassen Soloselbständige, Unternehmen und Freiberufler auch im Jahr 2021 nicht im Stich und haben deshalb die Überbrückungshilfe III aufgelegt. Damit können betroffene Selbständige eine Fixkostenerstattung von bis zu 90 % beantragen.

Leider hat der Staat entschieden, dass der Antrag auf die Überbrückungshilfe III – Ausnahme ist die Neustarthilfe - nicht alleine gestellt werden kann. Hierfür können Sie sich der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen.

Ich werde Ihre Angaben und Unterlagen schnellstmöglich prüfen und den Antrag mit Hilfe meines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs schnell und rechtssicher für Sie versenden, damit Sie kurzfristig jedenfalls eine Vorschusszahlung von bis zu 100.000,00 EUR monatlich erhalten.

Der Staat erstattet einen Maximalbetrag für alle Unternehmer i. H. v. 1.500.000,00 € pro Förderungsmonat. Die Laufzeit dieses Angebots wurde für die betroffenen Firmen bis Ende Juni 2021 verlängert.

Wer darf den Antrag auf die Überbrückungshilfe III stellen?
Alle Branchen und Sektoren können von der Überbrückungshilfe 3 profitieren! Es wird nicht mehr unterschieden nach einer Betroffenheit oder Förderungen nach unterschiedlichen Umsatzrückgängen und Zeiträumen.

Der Staat hat hier eine einheitliche Voraussetzung geschaffen: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzrückgang können die Überbrückungshilfe 3 beantragen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe III?

  • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % werden bis zu 90 % der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 % werden bis zu 60 % der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % werden jedenfalls bis zu 40 % der monatlichen Betriebsausgaben erstattet.

Welche Fixkosten werden über die Überbrückungshilfe III erstattet?
Hierzu zählen unter anderem:

  • Mieten und Pachten für Immobilien und Fahrzeuge
  • Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 %
  • Finanzierungskosten
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000,00 €
  • Marketing- und Werbekosten (z.B. Online Shop oder Internet Werbung)

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Weitere Fixkosten wie z.B. Leasingraten, Kosten eines Online Shops oder Versicherungsbeiträge können ebenfalls beantragt werden. Hierzu gibt es einen Musterkatalog.

Warum einen Rechtsanwalt für die Überbrückungshilfe III beauftragen?
Den Antrag auf die Überbrückungshilfe III können Sie nicht alleine stellen (Ausnahme: Neustarthilfe). Hierfür müssen Sie sich einer prüfenden dritten Person wie z. B. einem Rechtsanwalt bedienen. Diese Vorgabe hat der Staat wohl deshalb gemacht, weil im März 2020 bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen Missbrauch festgestellt wurde.

Ich prüfe deshalb die von Ihnen vorgelegten Fixkosten auf Plausibilität und werde den Antrag schnellstmöglich für Sie stellen.

Wer zahlt die anfallenden Anwaltskosten für das Antragsverfahren?
Bei der Überbrückungshilfe III werden die Anwaltskosten über die Förderung bis zu 90 % vom Staat erstattet.

Holen auch Sie sich Ihre finanzielle Corona-hilfe! Fordern Sie jetzt alle Info´s zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Corona-Hilfe an – kostenfrei und unverbindlich!

 

Mirko Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt f. Sozialrecht
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Rechtsanwalt Mirko Koch
Rechtsanwalt Fachanwalt f. Medizinrecht
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Tel.: 02303-2655
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